Inhalte der Fischerprüfung
Gesetzliche Grundlagen
Das Fischereigesetz führt aus, dass jeder der den Fischfang ausübt einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen und auf Verlangen den Fischereiberechtigten, etc. vorzeigen muss.
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragssteller eine Fischerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischerei-, tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften nachgewiesen hat.
Das Mindestalter, das zur Zulassung an der Fischerprüfung gefordert ist beträgt 13 Jahre. Zur Prüfung zugelassen wird, wer an einen Vorbereitungslehrgang teilgenommen und sich in einem Praktikum kundig gemacht hat.
Die Fischerprüfung
Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e.V. im Einvernehmen mit der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von zwei Stunden zu beantworten. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.
Der Unterricht umfasst folgende Fächer in Theorie und Praxis
Fach 1: Allgemeine Fischkunde, insbesondere Körperbau und Lebensfunktionen, Fortpflanzung und Ernährung
Fach 2: Spezielle Fischkunde, insbesondere Artenkenntnis und Biologie der heimischen Fischarten
Fach 3: Gewässerbiologie, Kenntnisse des Lebensraums Wasser, Bewirtschaftung von Fischgewässern, Fischkrankheiten
Fach 4: Fischereirecht und verwandte Rechtsgebiete, Rechtsvorschriften
Fach 5: Gerätekunde, Fanggeräte und ihr Gebrauch
